Glossar

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A

 
 

B

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die BaFin beaufsichtigt und kontrolliert als Finanzmarktaufsichtsbehörde im Rahmen der Finanzaufsicht alle Bereiche des Finanzwesens in Deutschland.
 

C

 
 

D

Das Darlehen ist der von einem Darlehensgeber einem Darlehensnehmer zur Verfügung gestellte Darlehensbetrag.

Der Darlehensnehmer verpflichtet sich zur Zahlung eines vereinbarten Zinses und der Rückzahlung des Darlehensbetrags.

 

E

Der Emittent bietet Investitionsmöglichkeiten an. Der Emittent eines Darlehens ist dementsprechend der Darlehensnehmer.
siehe Fundinglimit
 

F

Der Zeitpunkt, an dem die Rückzahlung des Darlehens laut Vertrag erfolgen soll. Zu diesem Datum soll das investierte Kapital vollständig zurückgezahlt sein.
Hierunter versteht man die maximale Summe, die insgesamt von der Crowd beigesteuert werden kann, beziehungsweise der maximale Finanzierungsbetrag, den das Unternehmen oder Projekt benötigt.
Hierunter versteht man die minimale Summe, die mindestens von der Crowd beigesteuert werden muss damit das Projekt realisiert werden kann, beziehungsweise der minimale Finanzierungsbetrag, den das Unternehmen oder Projekt benötigt.
Hierunter versteht man den Zeitraum, innerhalb dessen die Fundingschwelle erreicht werden muss.
 

G

 
 

H

 
 

I

 
 

J

 
 

K

Der befristete Zeitraum, den das investierte Kaptial oder Darlehen dem Darlehensnehmer zur Verfügung gestellt wird.
 

L

Die Dauer des Darlehens wird als Laufzeit oder Darlehenslaufzeit bezeichnet.
 

M

Der Maximalanlagebetrag ist die größtmöglichste Darlehenshöhe.

Dieser wird zum einen durch das Kleinanlegerschutzgesetz bestimmt, zum anderen kann der Emittent eine solche Obergrenze festlegen.

Der Mindestanlagebetrag bestimmt die kleinstmögliche Darlehenshöhe. Der Mindestanlagebetrag ist projektabhängig und kann aus den Darlehenskonditionen oder dem VIB entnommen werden.
 

N

Nachrangdarlehen oder nachrangige Darlehen werden erst nach Bedienung vorrangiger Gläubiger (z.B. Banken, Lieferanten) bedient.
 

O

 
 

P

 
 

Q

Der Darlehensgeber bestätigt, dass er seine Forderung erst nach allen anderen Gläubigern erhält.

Die Forderung darf nur aus dem frei verfügbaren Jahres- oder Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigenden frei verfügbaren Vermögen geltend gemacht werden.

 

R

Der Rückzahlungstermin ist das Datum, an dem das geliehenes Kapital zurückgezahlt wird.
 

S

Ein Sonderkündigungsrecht, ist das einseitige Gestaltungsrecht, ein bestehendes Rechtsverhältnis zu kündigen, wenn im Übrigen die Möglichkeit zur Kündigung nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt besteht.
 

T

 
 

U

 
 

V

Das Vermögensanlagen-Informationsblatt ist der „Beipackzettel“ bei öffentlich vermittelten Vermögensanlage.

Auf maximal drei Seiten bietet es die wichtigsten Informationen zum Emittenten, zu den Konditionen und Risiken.

 

W

 
 

X

 
 

Y

 
 

Z

Die Zahlung der Zinsen erfolgt beim Darlehen durch den Darlehensnehmer an den Darlehensgeber.

Der Zins ist der Preis für befristet zur Verfügung gestelltes Geld.

Der Zinszahlungstermin ist das Datum an dem die Zinsen gezahlt werden.
LOS GEHTS

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