Glossar
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A
B
C
D
Das Darlehen ist der von einem Darlehensgeber einem Darlehensnehmer zur Verfügung gestellte Darlehensbetrag.
Der Darlehensnehmer verpflichtet sich zur Zahlung eines vereinbarten Zinses und der Rückzahlung des Darlehensbetrags.
E
F
G
H
I
J
K
M
Der Maximalanlagebetrag ist die größtmöglichste Darlehenshöhe.
Dieser wird zum einen durch das Kleinanlegerschutzgesetz bestimmt, zum anderen kann der Emittent eine solche Obergrenze festlegen.
N
O
P
Q
Der Darlehensgeber bestätigt, dass er seine Forderung erst nach allen anderen Gläubigern erhält.
Die Forderung darf nur aus dem frei verfügbaren Jahres- oder Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigenden frei verfügbaren Vermögen geltend gemacht werden.
R
S
T
U
V
Das Vermögensanlagen-Informationsblatt ist der „Beipackzettel“ bei öffentlich vermittelten Vermögensanlage.
Auf maximal drei Seiten bietet es die wichtigsten Informationen zum Emittenten, zu den Konditionen und Risiken.
W
X
Y
Z
Die Zahlung der Zinsen erfolgt beim Darlehen durch den Darlehensnehmer an den Darlehensgeber.
Der Zins ist der Preis für befristet zur Verfügung gestelltes Geld.